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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Reiseleistungen

1. Geltungsbereich

a) Das Reiseunternehmen tritt auf Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flugtickets/Zugtickets) und sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen/Mietwagenbuchungen) sowie weiteren Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern oder Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistung kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger zustande. Die Reiseagentur 4BusinessTravel nimmt die Anfragen bzw. die Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.

2. Anfrage/Buchung/Reiseinformation

a) Anfragen bzw. Buchungen bedürfen der Schriftform, d.h. sie können schriftlich per E-Mail, Fax, unverbindliche Anfragen auch über die Anfrageformulare auf der Website der Reiseagentur, erfolgen. Mit der Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reiseunternehmen verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungserbringern.

b) Reiseteilnehmer ist an seinen schriftlich erfolgten Buchungsauftrag gebunden.

c) Die Vertragspflicht der Reiseagentur ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung und Buchung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch die Reiseagentur an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reiseunternehmens gegeben. Dieses übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

3. Buchungsbestätigung

a) Alle Buchungen werden durch das Reiseunternehmen schriftlich bestätigt.

b) Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, und den Vermittler oder sonstige Leistungsträger auf Abweichungen hinzuweisen.

c) Flug- und Zugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Postweg oder per E-Mail als elektronische Tickets übermittelt. Voraussetzung für die Zustellung ist die vorher erfolgte, vollständige Zahlung des Reisepreises.

4. Haftung des Reiseunternehmens

a) Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstiger Leistungsträger. Die Reiseagentur 4BusinessTravel gibt keine eigenen Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Angaben.

b) Das Reiseunternehmen tritt nur als Vermittler, jedoch nicht als Erbringer von Leistungen auf. Hierdurch ergibt sich ein Haftungsausschluss bei den vermittelten Reiseleistungen. Im Bedarfsfall entstandene Ansprüche sind direkt beim Leistungsträger einzufordern.

5. Umbuchungen und Stornierungen

a) Beabsichtigt der Reiseteilnehmer bereits ausgeführte Buchungen umzubuchen oder zu stornieren, kann das Reiseunternehmen für diese Fälle eine angemessene Gebühr verlangen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Reisepreis und der verbleibenden Zeitdauer bis zur geplanten Leistungserbringung.

b) Dem Reiseteilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

c) Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr in Höhe von 200 Euro pro Ticket erhoben. Sollte es sich bei den gebuchten Flügen um Sondertarife handeln, kann die Gebühr im Einzelfall höher ausfallen.

d) Bei Stornierungen und Umbuchungen von Zugtickets wird grundsätzlich eine Stornogebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Es besteht die Möglichkeit, Umbuchungen bis zwei Stunden vor Abfahrt durchzuführen. Bedingung dabei ist, dass die Änderungen des Reiseverlaufs während der offiziellen Geschäftszeiten der Reiseagentur erfolgen.

e) Reiseveranstalter und Leistungsträger können vertraglich vereinbarte Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers, für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen sind, die vom Leistungserbringer nicht beeinflusst werden können. Hierzu zählen Naturkatastrophen, Kriege oder kriegsähnliche Zustände, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten sowie politische, wirtschaftliche oder sonstige Ereignisse, die eine Durchführung der Leistungen in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reiseunternehmen von der Leistungserbringung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j, BGB.

6. Hinweis auf besondere Bestimmungen

a) Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Sollte eine andere Nationalität eines Reiseteilnehmers vorliegen, ist diese dem Reiseunternehmen vor der Buchung schriftlich mit allen erforderlichen Angaben mitzuteilen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

b) Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

c) Die Reiseagentur hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

7. Zahlungsverkehr

a) Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung, bei kürzerer Vorbuchungsfrist generell vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen in voller Höhe zu begleichen.

b) Zahlungen können erfolgen durch:

  • Bankeinzug
  • Kreditkarte
  • Überweisung

c) Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

d) Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in elektronischer Form per E-Mail. Besteht seitens des Kunden der Wunsch, Dokumente auf dem Postweg zu erhalten, trägt dieser die damit verbundenen Risiken ab dem Zeitpunkt der Aufgabe bei der Poststelle durch das Reiseunternehmen.

8. Verjährung

a) Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.

b) Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

9. Sonstige Vereinbarungen

a) Es gilt deutsches Recht.

b) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

c) Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.

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